Erwerbsminderung


Seit 2001 erhalten nach 1960 geborene Menschen im Falle der Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente - und das auch nur, wenn 3 Stunden Arbeit täglich nicht mehr möglich sind. Der gesetzliche Schutz ist damit faktisch nicht mehr existent.

Daher ist die eigene Absicherung dieses Risikos ist unverzichtbar!