Richtlinien

Durch die Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie wurden folgende Rahmenbedingungen an die Marktteilnehmer gestellt:
  • Erlaubnis- und Registrierpflicht
  • Informationspflicht
  • Analyse- und Beratungspflicht
  • Dokumentationspflicht
  • Erstellung von Beratungsprotokollen
  • Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Im persönlichen Bereich der Versicherungsvermittler, -Berater, -Makler und Mehrfachagenten wird zudem darauf geachtet, dass fachspezifische Qualifikationen und Sachkundenachweise vorhanden sind, sowie geordnete finanzielle Verhältnisse und ein guter Leumund vorliegen.