Vermögenswirksame Leistungen


Mit vermögenswirksamen Leistungen (VWL) können Arbeitnehmer clever sparen.

Die vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber.

Extra-Geld vom Chef - und das jeden Monat:

Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Zusätzlich haben VL-Sparer Anspruch auf staatliche Förderung.

Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.